NS-Verfolgung

Anita Awosusi spricht über die Polizei im NS (2021, © RomaniPhen e.V.)

NS Verfolgung

Rom*nja und Sinti*zze wurden in Deutschland und in den besetzten Ländern rassistisch verfolgt. Sie wurden Opfer von Segregation, Deportationen, Zwangssterilisierung, Zwangsarbeit, Massenerschießungen, Massakern und Ermordung in Konzentrationslagern. In Deutschland, in dem Land, von dem die Verfolgung ausging, waren alle Sinti*zze- und Rom*nja-Familien von der rassistischen Verfolgung betroffen und haben Angehörige während des NS-Regimes verloren. Im restlichen Europa wurden Rom*nja ebenfalls rassistisch verfolgt und waren Zielscheibe der Nazis und ihrer Verbündeten, als Bürger:innen der besetzten Länder und vor allem, wenn sie sich am Widerstandskampf beteiligten. Viele kämpften in den nationalen Widerstandsbewegungen gegen die deutsche Besatzung, etwa bei den Partisan:innen in Ost- und Südosteuropa, in Russland oder in der Résistance in Frankreich.

Historiker:innen geben unterschiedliche Zahlen für die während des NS-Regimes ermordeten Rom*nja und Sinti*zze an. Begründet ist dies unter anderem in der noch sehr geringen Forschung zu diesem Genozid. Aus einigen Konzentrationslagern sind von den Täter:innen, aber auch von den Internierten versteckte, zum Teil sehr detaillierte Aufzeichnungen über die Menschen im Lager erhalten. Anders ist es an den Orten, an denen Massenerschießungen stattfanden, vor allem in Osteuropa. Hier sind viele Massengräber bis heute unbekannt – und ebenso die Identitäten der Ermordeten. Auch für die großen Konzentrationslager – wie Jasenovac in Kroatien – kursieren unterschiedliche Angaben, wie viele Menschen hier umgebracht wurden. Neben fehlenden, zerstörten oder unvollständigen Aufzeichnungen der Täter:innen hinterlässt auch die rudimentäre historische Forschung zum Genozid große Lücken für die Nachwelt. Weitere Gründe für die Abweichungen in den Zahlen haben mit der Deutung des Genozids durch Täter:innen zu tun: Durch die Leugnung des rassistischen Charakters der Verfolgung konnten sich Täter:innen selbst freisprechen bzw. vor Gericht freigesprochen werden. Zudem konnten dieselben Personen dadurch auch Entschädigungsforderungen von Opfern abweisen, weil sehr lange nicht anerkannt wurde, dass es sich um rassistische Verfolgung gehandelt hat.

Trotzdem finden sich in historischen Darstellungen auch regelmäßig Schätzungen zur Zahl der ermordeten Menschen. Dabei sind Zahlenangaben sehr ambivalent: Für die Betroffenen ist es irrelevant, wie viele Menschen insgesamt umgebracht wurden, wenn auch nur ein Familienmitglied oder eine nahe Bezugsperson unter ihnen war. Die Dimension des Genozids wird auf kollektiver Ebene deutlich, wenn auch Wissen, Sprache, Berufe, Handwerk der Menschen durch die Ermordung verloren gingen, sodass folgende Generationen die Nachwirkungen dieser Vernichtung bis heute direkt zu spüren bekommen.

Die rassistische Verfolgung von Rom*nja und Sinti*zze basierte auf einer engen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen staatlichen und gesellschaftlichen Akteur:innen, Disziplinen und Institutionen. In der Wissenschaft wurde die sogenannte Rasseforschung betrieben, die Menschen nach vermeintlicher Wertigkeit klassifizierte und an Menschen experimentierte. Politisch wurden in zunehmender Zahl und Intensität Gesetze erlassen, die die Bewegungsfreiheit einschränkten, Ehen zwischen «Deutschen» und Sinti*zze bzw. Rom*nja verboten, Grundlage für Zwangslager, Zwangsarbeit und Deportationen lieferten. Die Polizei führte die Verhaftungen und Deportationen der Menschen in Lager durch. Die Wehrmacht beteiligte sich an den Verbrechen in anderen Ländern, vornehmlich in der Sowjetunion und anderen ost- und südosteuropäischen Ländern.

Dem ursprünglichen Dreimächtepakt (1940) zwischen Deutschland, Japan und Italien traten weitere Länder bei: Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Kroatien. Auch sie waren am Holocaust beteiligt, terrorisierten und ermordeten Rom*nja, Sinti*zze, Jüd:innen – und verfolgten auch die Widerstandsbewegungen ihrer Länder. Ferner beteiligten sie sich mit eigenen Armeen an der Besetzung anderer Länder.

Neben den staatlichen Verfolgungsinstitutionen berichten Überlebende und Zeitzeug:innen auch von Nachbar:innen, Lehrer:innen, Busfahrer:innen, Verkäufer:innen, Bekannten, ehemaligen Freund:innen und sogar von Familienangehörigen, die zum Unrecht schwiegen, die denunzierten, diskriminierten, sich finanzielle und materielle Vorteile aus der Not rassistisch verfolgter Menschen verschafften. Neben der direkten Gewalt durch Deportation, Zwangsarbeit und Ermordung bereiteten auch der Verlust von Familie, Freundschaften sowie die Entbehrungen der Flucht unermessliches Leid – viele versteckten sich tagelang in Wäldern, hungerten, erkrankten schwer.

In verschiedenen Varietäten des Romanes wird die Erfahrung dieser umfassenden Vernichtung, der Völkermord an Rom*nja und Sinti*zze, mit eigenen Begriffen benannt:

Samudaripen ist in Ex-Jugoslawien eingeführt worden und setzt sich zusammen aus den Wörtern «alle» und «Ermordung». Der Begriff wird im Sinn «vollständiger Vernichtung» genutzt.

Pharrajmos wurde in den 1990er Jahren in den USA von dem romani Aktivisten und Wissenschaftler Ian Hancock als Porajmos eingeführt und bedeutet «Verschlingen». Es gab jedoch sprachbezogene Kritik an dem Begriff, da er auch weitere Konnotationen beinhaltet. Deshalb wurde später von den romani Aktivist:innen und Wissenschaftler:innen Ágnes Daróczi und János Bársony der Ausdruck «Pharrajmos» mit der Bedeutung «Zerstörung» bzw. «Vernichtung» vorgeschlagen, um den Begriff deutlich auf den NS-Völkermord einzugrenzen.

Manuschengromarepen ist ein Ausdruck, den viele Sinti*zze aus Deutschland nutzen und der übersetzt «Menschenmord» bedeutet und als «Menschheitsverbrechen» verstanden werden kann. Der Begriff ist von dem Bürgerrechtler und ehemaligen Mitarbeiter des Dokumentationszentrums Deutscher Sinti und Roma Reinhold Lagrene in Sinti-Romnes eingeführt worden.

Völkermord ist ein juristischer Begriff und ein Straftatbestand im internationalen Recht. Er bezeichnet die Absicht der Vernichtung einer nationalen, ethnischen, rassistisch definierten oder religiösen Gruppe. Der Unterschied zu anderen Morden und Kriegsverbrechen ist die Absicht, eine gesamte Gruppe zu vernichten.