BLEIBERECHTSBEWEGUNG
Ab Mitte der 1950er Jahre migrierten Rom*nja gemeinsam mit anderen Arbeitskräften im Rahmen der von Westdeutschland mit verschiedenen Ländern geschlossenen Anwerbeabkommen in die Bundesrepublik. Sie wurden bis zum «Anwerbestopp» 1973 in die Bundesrepublik geholt und für schwere Arbeiten eingesetzt, beispielsweise in Fabriken und im Bergbau, für die keine anderen Arbeitskräfte zur Verfügung standen. Wie die Bezeichnung Gastarbeiter:innen verrät, sollten diese Menschen vorübergehend als Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Die Menschen arbeiteten jedoch nicht nur, sie entwickelten Freundschaften, verliebten sich, gründeten eigene Familien oder holten ihre Kinder und Partner:innen zu sich. Sie bauten das Land mit auf, zahlten Steuern und engagierten sich in Sport- und gesellschaftspolitischen Vereinen. Rom*nja gingen mit ihren Doppelidentitäten zumeist als Angehörige der Staaten, aus denen sie als Arbeitskräfte gekommen waren, unter – also als Italiener:innen, Spanier:innen, Türk:innen, Ex-Jugoslaw:innen. Sie erlebten jedoch trotzdem regelmäßig rassistische Diskriminierung und Ausgrenzung als sogenannte Ausländer:innen.
In Deutschland lebten neben den deutschen Sinti*zze und Rom*nja, die zum Teil die in der NS-Zeit aberkannte Staatsangehörigkeit nicht zurückbekommen hatten, auch migrierte staatenlose Rom*nja. Sie kamen in den 1980er Jahren hierher und ersuchten um Bleiberecht sowie Bürger:innenrechte für sich und ihre Familien.
Neben den angeworbenen und den staatenlosen Rom*nja lebten ab den 1980er Jahren in der BRD auch zunehmend Rom*nja, die vor Vertreibung, Pogromen und Krieg nach Deutschland flohen. Insbesondere ersuchten Rom*nja Asyl, die ab 1989 nach dem Sturz des Ceaușescu-Regimes aus Rumänien sowie kurz vor und während der langen Bürgerkriege im ehemaligen Jugoslawien ab 1991–2001 geflohen waren.
1949 war in der Bundesrepublik aufgrund der Erfahrung der NS-Vertreibung und Verfolgung von Menschen im Grundgesetz das Asylrecht verankert worden. Damit sollte in Zukunft Menschen, die politischer Verfolgung und Vertreibung ausgesetzt sind, eine Aufnahme ermöglicht werden. Staatenlose und geflüchtete Rom*nja, Überlebende und Nachkomm:innen der Opfer des NS-Regimes versuchten, dieses Recht geltend zu machen. Doch in den seltensten Fällen waren die Bundesregierung, die Länder und die Kommunen bereit, Rom*nja aufzunehmen. Stattdessen vereinbarte Deutschland Rückführungsabkommen mit den Ländern, aus denen Geflüchteten kamen, und schob die Menschen dorthin ab.
Seit den 1980er Jahren organisierten und engagierten sich Rom*nja für die Anerkennung ihres Bleiberechts als Opfer und Nachkomm:innen der NS-Verfolgung und als Schutzsuchende aufgrund aktueller Ausprägungen des Rassismus und von Vertreibung aus ihren Herkunftsländern. Diese Proteste umfassten Kundgebungen, Demonstrationen, Besetzungen von Institutionen, Blockaden von Straßen und Grenzübergängen bis hin zu Hungerstreiks und Besetzungen ehemaliger Konzentrationslager. In dieser Bewegung hat sich in den frühen 1990er Jahren insbesondere die Rom und Cinti Union Hamburg und v.a. ihr Vorsitzender Rudko Kawczynski hervorgetan. Zwischen 1989–1993 war er maßgeblich an der Organisation von bundesweiten Bleiberechtsprotesten asylsuchender Rom*nja beteiligt.
Die bekanntesten Protestaktionen dieser Zeit sind die im Jahr 1989 organisierten beiden Kundgebungen auf dem Gelände des ehemaligen KZ Neuengamme in Hamburg sowie der Hungerstreik von 20 Rom*nja, die das Bleiberecht für die 700 in Hamburg lebenden staatenlosen Rom*nja forderten.
Im Januar 1990 besetzten, nachdem der Abschiebestopp von Rom*nja nach Jugoslawien und Rumänien aufgehoben wurde, etwa 400 Rom*nja den Kölner Dom. Zuvor waren 1989 fast 1.000 Menschen in einem Demonstrationszug, den sie «Bettelmarsch» nannten, durch Nordrhein-Westfalen in die Landeshauptstadt Düsseldorf gezogen. NRW verhandelte mit der jugoslawischen Regierung trotzdem die Rückführung der Menschen. Daraufhin demonstrierten Menschen ab April 1990 in einem weiteren «Bettelmarsch» von Bremen nach Bonn und weiter bis an die niederländische Grenze, wo sie nicht weitergelassen wurden. Daneben fanden immer wieder Kundgebungen, Kirchenasyl und sogenannte Protestcamps für das Bleiberecht von Rom*nja statt. Im November 1990 fand ein Protestcamp an der Schweizer Grenze statt, bei dem etwa 800 staatenlose Rom*nja die Grenze blockierten und eine Delegation nach Genf entsandten.
Im Mai 1993 besetzten ca. 80 Personen unter dem Motto «Damals vergast – heute abgeschoben» eine Kirche auf dem Gelände des ehemaligen KZ Dachau. Ihre Forderungen an die Bundesregierung waren die Anerkennung von Rom*nja als ethnische und kulturelle Minderheit und ein gesichertes Bleiberecht für Rom*nja aus dem ehemaligen Jugoslawien. Diese Besetzung wurde durch ein massives Polizeiaufgebot beendet.
Die Protestierenden entschieden daraufhin, ihren Kampf auf zwei Ebenen weiterzuführen: Während eine Gruppe nach Straßburg ging, um dort im Namen aller Rom*nja, die in Dachau gewesen waren, eine Petition beim Europäischen Parlament einzureichen, begann eine andere Gruppe einen Protestmarsch durch ganz Süddeutschland. Die Petition wurde einen Monat später für zulässig erklärt. Der Ausschuss für Grundfreiheiten und Demokratie des EU-Parlaments erstellte ein Dokument über die Lage der Sinti*zze und Rom*nja, in dem er wesentliche Forderungen der Protestierenden aufnahm, etwa die Einräumung des Aufenthaltsrechts für verfolgte Rom*nja. Der Petitionsausschuss verurteilte die Rückführungsabkommen mit den mittel- und osteuropäischen Staaten. Rom*nja, die aus Rumänien und Ex-Jugoslawien geflüchtet waren, sollten einen Aufenthalt bekommen, auch die Aufnahme ihrer Familienangehörigen sollte erleichtert werden. Ferner wurde die deutsche Regierung aufgefordert, Rom*nja und ihre Familienangehörigen, die Opfer von Naziverfolgungen geworden waren, zu entschädigen. Der Ausschuss empfahl den Regierungen der Mitgliedsstaaten, der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Zusatzprotokoll über Minderheiten hinzuzufügen, in dem die Definition von «Minderheit» unter Bezugnahme auf «nicht-territoriale Minderheiten» Sinti*zze und Rom*nja ausdrücklich einbezieht.
Spektakulär war der europaweite Aktionstag im November 1994, an dem 100 Rom*nja mit Kindern und Unterstützer:innen die Ständige Vertretung der Europäischen Kommission in Bonn besetzten. Sie forderten einen Abschiebestopp nach Ex-Jugoslawien und Rumänien sowie ein Bleiberecht in der Bundesrepublik. Rom*nja sollten als europäisches Volk anerkannt, ihre Minderheitenrechte durch die Bundesregierung garantiert werden.
Die Bleiberechtsbewegung in den frühen 1990er Jahren wurde maßgeblich von der Rom und Cinti Union (RCU) organisiert, die seit 1983 ein eingetragener Verein in Hamburg war. Die RCU hat sich vornehmlich auf die Belange und Forderungen der migrierten Rom*nja konzentriert. Daneben waren insbesondere die Engagierten aus dem damaligen Rom e.V. in Köln mit spektakulären Aktionen und in der Unterstützung der bleiberechtssuchenden Rom*nja gegen Rassismus, aber auch feministisch aktiv.
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma vertrat in erster Linie die Belange der deutschen Minderheit, sodass die migrierten Rom*nja insbesondere in Bezug auf Bleiberechtsfragen eigene Vertretungen brauchten und deswegen eigene Bewegungen gründeten.
Die großen Proteste der 1990er Jahre ebbten langsam ab, weil aufgrund der Rückführungsabkommen viele Rom*nja abgeschoben worden waren, das Grenzregime weiter verschärft wurde, mit dem neuen Asylrecht von 1993 eine legale Einreise nach Deutschland nahezu unmöglich geworden war – und auch, weil die Geflüchteten aus Ex-Jugoslawien trotzdem jahrelang mit Kettenduldungen in Deutschland bleiben durften, da eine Abschiebung in den Krieg faktisch unmöglich war. Kettenduldungen ermöglichten den Menschen jedoch keinen sicheren Aufenthaltstitel und Abschiebungen schwebten als reale Möglichkeit ständig über dem Leben und der Lebensplanung ganzer Familien, auch junger Menschen, die in Deutschland geboren und aufgewachsen waren.
Seit 2009 setzt sich das Roma Center Göttingen mit der Kampagne «alle bleiben» für das Bleiberecht von Rom*nja ein. Es organisierte in den 2000er Jahren etliche Demonstrationen und bundesweite Bleiberechtsproteste. 2012 gründete es den Bundes Roma Verband als Dachorganisation für Vereine ost- und südosteuropäischer Rom*nja mit. Es unterstützte 2016 auch den Protest geflüchteter Rom*nja von der Initiative Romano Jekhipe am Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas.